Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung

Ab dem 1. Juli 2020 geltende Regelungen in der Kindertagesbetreuung

Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

 

Wie bereits am 17. Juni 2020 vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mitgeteilt, beginnt ab dem 1. Juli 2020 ein eingeschränkter Regelbetrieb. Damit dürfen alle Kinder unter strengen Hygieneregeln wieder die „Villa Kunterbunt“ besuchen.

Das Bringen und Abholen wird weiterhin im Außenbereich stattfinden, die Eltern haben weiterhin Betretungsverbot.

 

Nach wie vor gilt der Ausschluss kranker Kinder:

Kinder mit Symptomen einer akuten, übertragbaren Krankheit dürfen weiterhin unter keinen Umständen eine Kita bzw. Tagespflegestelle besuchen.

Im Rahmen der Hygienemaßnahmen müssen auch die Geschwisterkinder in einem Krankheitsfall zu Hause bleiben.

 

Träger und Leitungsteam der „Villa Kunterbunt“